Die Ausreden des Kindermörders

#1 von susi , 15.02.2012 18:18

Stade – Zum ersten Mal hat Martin Ney (41) im Prozess vor dem Landgericht Stade das Wort ergriffen. Mit Rechtfertigungen versucht der geständige Kindermörder, einem Leben in Haft zu entgehen.

„Mir ist klar, dass ich eine Reihe hässlicher Taten begangen und unfassbares Leid über die Familien gebracht habe“, sagte Martin Ney, als ihm nach den Plädoyers seiner Verteidiger das letzte Wort vor Gericht gewährt wurde.

Der geständige Kindermörder ist blass. Er hat tiefe Ringe unter den Augen, struppiges Haar. Ist das wirklich die späte Reue eines Mannes, der bisher kein Wort der Entschuldigung für die Familien seiner Opfer übrig hatte? Oder doch nur ein letzter Versuch, einer echten lebenslangen Haftstrafe zu entgehen?

Ney: „Ich wünsche der Nebenklage (den Eltern der Opfer, Anm. der Redaktion), dass sie Genugtuung bekommt. Ich hatte meine Taten lange verdrängt, bei der Polizei konnte ich das nicht mehr. Bei dem Geständnis bin ich nicht taktisch vorgegangen, sondern wollte mein Gewissen erleichtern.

Ich bin bereit für eine Therapie, damit ich vielleicht irgendwann wieder in Freiheit leben kann."

Damit greift der Kindermörder das Gutachten von Psychiater Norbert Nedopil an. Der hatte als Gutachter vor Gericht ausgesagt: „Pädophilie ist keine Krankheit, sondern Veranlagung. Und wegen der pädophilen Neigung besteht die Gefahr, dass Martin Ney rückfällig werden könnte.“

Dann spricht Martin Ney über den Fall von Sebastian A. (21), der im Prozess als Zeuge ausgesagt hatte, 2002 bis 2004 vom „Maskenmann" missbraucht worden zu sein. Neys wirres Statement: „Ich wollte Sebastian durch mein Schweigen schützen. Er war einer der wichtigsten Menschen in meinem Leben.“ Dann bricht der Maskenmann in Tränen aus.

Auch wegen Sebastian habe er bis heute der Polizei nicht die Passwörter seines Computers verraten. Um ihn und andere Bekannte zu schützen. „Das werde ich nach dem Urteil aber vielleicht tun", kündigt der Kindermörder an – als wolle er dem Gericht einen Deal anbieten.

In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung zuvor eine lebenslange Haftstrafe für ihren Mandanten gefordert. Aber: ohne anschließende Sicherungsverwahrung. Damit wäre Ney nach spätestens 15 Jahren wieder ein freier Mann. Begründung: „Der Angeklagte hatte als Kind keine männliche Bezugsperson, in der Schule keine Freunde. Deshalb ist er unverschuldet in die pädophile Situation hineingerutscht.“

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hingegen fordern, Ney für immer hinter Gitter zu sperren. Heißt: Lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung.

Martin Ney hat gestanden, von 1992 Stefan Jahr († 13), drei Jahre später Dennis Rostel († 8) und 2001 Dennis Klein († 9) ermordet zu haben. Zudem hat er 20 weitere Missbrauchsfälle zugegeben.

Das Urteil wird am 27. Februar erwartet.

Quelle:Bild.de




 
susi
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